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Fachgebiet 01.3d

Produkthaftung am Beispiel der Airbagauslösung

Die Ausrüstungsrate bei Front- und Seitenairbags liegt mittlerweile bei fast 100 %. Von den Herstellern wird nahezu ausschließlich das Schutzpotenzial dieser Rückhalteeinrichtung beworben. Ein nach dem Stand der Technik nicht zu verhinderndes Gefahrenpotenzial wird nicht publiziert. Verletzungen sind jedoch aufgrund des energiereichen Systems nicht grundsätzlich auszuschließen. In diesem Fall kommt es dann in der Regel zu einem Rechtsstreit, da dem Insassen dieses Risiko nicht bekannt war. Insbesondere zählen hierzu mögliche Hörschäden, wie z. B. Tinnitus.

Neben dieser direkten Gefährdung der Insassen durch Airbags muss häufig untersucht werden, ob eine Fehlfunktion der Rückhalteeinrichtung vorlag, z. B., ob ein Airbag unnötig ausgelöst wurde oder ob der Airbag hätte auslösen müssen. Hierzu werden Richtung und Höhe der Fahrzeugbeanspruchung technisch ermittelt, häufig durch Crashtests.

Fotodokumentation

Der Airbag kann zu Gesundheitsschäden führen

Abb. 01nordreko.de
Prüfung der Airbag-Auslöseschwelle
Prüfung der Airbag-Auslöseschwelle
Abb. 02nordreko.de
Crashtest zur Fahrzeugbeanspruchung
Crashtest zur Fahrzeugbeanspruchung
Abb. 03nordreko.de
Analyse von Fehlfunktionen der Rückhalteeinrichtung
Analyse von Fehlfunktionen der Rückhalteeinrichtung
Abb. 04nordreko.de
Bewertung des Schutz- und Gefahrenpotenzials
Bewertung des Schutz- und Gefahrenpotenzials
Abb. 05nordreko.de
Gutachterliche Stellungnahme im Rechtsstreit
Gutachterliche Stellungnahme im Rechtsstreit