Steinschlagschäden durch Schwerlastverkehr
Mit zunehmender Laufleistung erleidet die „Außenhaut“ eines Fahrzeugs zahlreiche Steinschlagschäden. Die Ursachen solcher Schäden sind vielfältig. Häufig werden kleine Steinchen durch vorausfahrende oder im Gegenverkehr befindliche Fahrzeuge aufgewirbelt, ohne dass ein Schadensverursacher im Nachhinein ermittelt werden kann. Wird allerdings ein Steinschlagschaden einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet, so liegt vom Geschädigten im Allgemeinen eine präzise Beschreibung des Geschehens vor, um seinen Schadensersatzforderungen den notwendigen Rückhalt zu verleihen. Ist die Haftungsfrage ungeklärt, kann mithilfe von Gutachten geprüft werden, ob der geschilderte Geschehensablauf mit dem Schaden am Fahrzeug in Einklang steht oder nicht.
Bei den schadensverursachenden Fahrzeugen stehen die Nutzfahrzeuge aus dem Schüttguttransport oder dem Baustellenverkehr an erster Stelle. Anhand der Schadensschilderung ist zunächst zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Bewegungsabläufen zu unterscheiden: dem Verlust von Schüttgut von der Ladefläche oder dem Aufbau sowie dem Aufwirbeln von Steinen durch die Reifen. Nach dieser Einteilung lässt sich mithilfe zahlreicher Randbedingungen, die in der Hauptsache den Schadensschilderungen zu entnehmen sind, die Gesteinsflugbahn zunächst theoretisch berechnen. In vielen Fällen ist es daher notwendig, die Randbedingungen durch gezieltes Nachfragen bei der Anhörung zu ergänzen.
Gesteinsflugbahn und Schadensbild
Theoretische Berechnung und Plausibilisierung



