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Fachgebiet 05.1

Schadenskalkulationsüberprüfung

Immer wieder gibt es bei den durch Unfälle entstandenen Fahrzeugschäden Streitigkeiten um die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten. Der Geschädigte lässt die Reparaturkosten durch einen von ihm ausgewählten Sachverständigen ermitteln, wohingegen die Versicherung oftmals die ermittelten Reparaturkosten als überhöht ansieht und den hauseigenen oder einen externen Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt. In fast allen Fällen differieren die kalkulierten Reparaturkosten, wobei in der Regel die von der Haftpflichtversicherung ermittelten Kosten weitaus geringer ausfallen. Welcher Reparaturweg und letztendlich welche Kosten sind tatsächlich angefallen?

Um dieses zu klären, muss man sich mit beiden Gutachten auseinandersetzen und gegebenenfalls eine Nachbesichtigung des unfallbeschädigten oder schon reparierten Fahrzeugs durchführen.

Fotodokumentation

Gutachten zur Überprüfung von Gutachten

Abb. 01nordreko.de
Schadensaufnahme am unfallbeschädigten Fahrzeug
Schadensaufnahme am unfallbeschädigten Fahrzeug
Abb. 02nordreko.de
Vergleich der Kalkulationspositionen
Vergleich der Kalkulationspositionen
Abb. 03nordreko.de
Nachbesichtigung des reparierten Fahrzeugs
Nachbesichtigung des reparierten Fahrzeugs
Abb. 04nordreko.de
Bewertung des Reparaturweges
Bewertung des Reparaturweges
Abb. 05nordreko.de
Plausibilisierung der Schadenshöhe
Plausibilisierung der Schadenshöhe
Abb. 06nordreko.de
Gutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche Stellungnahme