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Fachgebiet 01.2b

Untersuchung von Fahrzeugen

Nach einem Verkehrsunfall kann die Überprüfung eines Fahrzeuges auf technische Mängel aus zwei Gründen erforderlich werden: Erkennen die aufnehmenden Polizeibeamten Veränderungen am Fahrzeug, wie beispielsweise eine Fahrwerktieferlegung, Spurverbreiterung oder Umrüstung auf besondere Breitreifen, kann die Klärung der Frage im Vordergrund stehen, ob sich das Fahrzeug noch in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befand.

Ein anderer Grund für eine technische Überprüfung kann in der Vorbeugung möglicher späterer Behauptungen bestehen. Der unfallverursachende Fahrzeugführer kann möglicherweise später behaupten, ein technischer Mangel an seinem Fahrzeug habe den Unfall ausgelöst. In einem solchen Fall sind die gesamten technischen Einrichtungen eines Fahrzeuges auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Häufig sind die Fahrzeuge extrem stark beschädigt, und es muss sorgfältig unterschieden werden, welcher Schaden Unfallfolge ist bzw. Unfallursache gewesen sein kann. Zu der technischen Untersuchung eines Fahrzeuges gehört die Überprüfung der Bremsanlage, der Bereifung, der Lenkung und der Beleuchtungseinrichtung. Der Klärung der Frage, welcher Beleuchtungszustand an einem Fahrzeug vorlag, kann bei einem Dunkelheitsunfall eine große Bedeutung zukommen. Nach einem schweren Verkehrsunfall ist zu prüfen, ob die Insassen im Fahrzeug angeschnallt waren.

Fotodokumentation

Technische Fahrzeuguntersuchung

Abb. 01nordreko.de
Prüfung der Bremsanlage und Bereifung
Prüfung der Bremsanlage und Bereifung
Abb. 02nordreko.de
Untersuchung von Lenkung und Fahrwerk
Untersuchung von Lenkung und Fahrwerk
Abb. 03nordreko.de
Beleuchtungseinrichtung und Lichtzustand
Beleuchtungseinrichtung und Lichtzustand
Abb. 04nordreko.de
Unterscheidung von Unfallfolge und Unfallursache
Unterscheidung von Unfallfolge und Unfallursache
Abb. 05nordreko.de
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse