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Fachgebiet 03.2

Motor- & Getriebeschäden

Die Beurteilung von Motorschäden, Getriebeschäden oder Schäden an anderen technischen Bauteilen von Fahrzeugen sind im Rahmen des Gewährleistungsrechtes von Interesse. In vielen Fällen zeigt sich der Schaden erst mit dem Totalausfall eines Bauteiles an. Bei einem Motorschaden kann dies beispielsweise der Bruch eines Pleuels oder der Ausfall eines Zylinders sein.

Wenn der Schaden bemerkt wird, sind diese Bauteile meist schon völlig zerstört und lassen in manchen Fällen keine gesicherten Aussagen zur eigentlichen Ursache zu. Bei der Schadensanalyse darf man sich deshalb nicht allein auf das bereits zerstörte Bauteil konzentrieren, sondern muss den Zustand des gesamten Aggregates beurteilen. An anderen Bauteilen kann sich der Schaden erst im Anfangsstadium befinden, was zuverlässigere Schlussfolgerungen zur Schadensursache zulässt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die beschädigten Bauteile aufbewahrt werden, um eine spätere Begutachtung überhaupt erst zu ermöglichen.

Fotodokumentation

Ein defektes Bauteil kann zum Motorschaden führen

Abb. 01nordreko.de
Zerstörtes Bauteil nach Totalausfall
Zerstörtes Bauteil nach Totalausfall
Abb. 02nordreko.de
Zustandsbeurteilung des Gesamtaggregats
Zustandsbeurteilung des Gesamtaggregats
Abb. 03nordreko.de
Schaden im Anfangsstadium als Ursachenindiz
Schaden im Anfangsstadium als Ursachenindiz
Abb. 04nordreko.de
Demontage und Befundsicherung
Demontage und Befundsicherung
Abb. 05nordreko.de
Analyse von Verschleiß und Bruchbild
Analyse von Verschleiß und Bruchbild
Abb. 06nordreko.de
Getriebeöffnung zur Schadenslokalisierung
Getriebeöffnung zur Schadenslokalisierung
Abb. 07nordreko.de
Gutachterliche Bewertung im Gewährleistungsrecht
Gutachterliche Bewertung im Gewährleistungsrecht