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Fachgebiet 01.3a

Wahrnehmbarkeit von Leichtkollisionen und Unfallflucht

Die Frage, ob ein Fahrer eine Kollision wahrnehmen konnte, stellt sich bei Strafprozessen, in denen dem Angeklagten eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Im Rahmen der technischen Begutachtung wird überprüft, ob die Kollision für den Fahrer visuell, akustisch oder taktil wahrnehmbar war. Durch den Anstoß wirken auf das Fahrzeug Kräfte, die Beschleunigungen und Schwingungen hervorrufen, welche bei ausreichender Intensität beweissicher taktil wahrgenommen werden können.

Die subjektive akustische Wahrnehmung von Zeugen ist nicht auf die Wahrnehmung des Fahrers übertragbar, da der Fahrer durch den Fahrzeugaufbau akustisch abgeschirmt ist und im Fahrzeug Fremdgeräuschquellen auftreten. Für eine technisch fundierte Begutachtung müssen Messergebnisse aus vergleichbaren Kollisionsversuchen ausgewertet werden und in das Gutachtenergebnis einfließen.

Fotodokumentation

War die Kollision für den Fahrer wahrnehmbar?

Abb. 01nordreko.de
Sichtprüfung aus dem Fahrzeug — Wahrnehmungsfeld des Fahrers
Sichtprüfung aus dem Fahrzeug — Wahrnehmungsfeld des Fahrers
Abb. 02nordreko.de
Kollisionsversuch mit Beschleunigungsmessung
Kollisionsversuch mit Beschleunigungsmessung
Abb. 03nordreko.de
Akustische Abschirmung durch den Fahrzeugaufbau
Akustische Abschirmung durch den Fahrzeugaufbau
Abb. 04nordreko.de
Taktile Wahrnehmbarkeit im Versuch
Taktile Wahrnehmbarkeit im Versuch
Abb. 05nordreko.de
Auswertung vergleichbarer Kollisionsversuche
Auswertung vergleichbarer Kollisionsversuche
Abb. 06nordreko.de
Schwingungsanalyse am Fahrzeug
Schwingungsanalyse am Fahrzeug
Abb. 07nordreko.de
Gutachterliche Bewertung der Wahrnehmbarkeit
Gutachterliche Bewertung der Wahrnehmbarkeit