Fachgebiet 04
Ordnungswidrigkeiten
Beim Nachweis von Ordnungswidrigkeiten kommen von Seiten der öffentlichen Behörden eine Vielzahl von Messgeräten zum Einsatz, deren Messgenauigkeit zwar als recht präzise eingeschätzt wird, eine gewisse Fehlerhäufigkeit aber nie 100-prozentig ausgeschlossen werden kann. Kommt es aufgrund eines solchen Messfehlers zu einer schwerwiegenden Strafe für den Fahrzeugführer – z. B. zu einem mehrmonatigen Fahrverbot – ist eine genaue Prüfung des Sachverhaltes von immenser Bedeutung.
Wir untersuchen dabei sowohl manuelle Geschwindigkeitsmessungen als auch Radarmessungen, Rotlichtverstöße und die Einhaltung der Ladungssicherheit bei Lasttransporten.
